Nutzungsbedingungen für die Ingenieurleistungen
Rechtliche Grundlagen für die Planung und Umsetzung wasserbaulicher Projekte gemäß WHG.
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Nutzungsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der b.u.f.f.a.l.o.r.e.s.t.o.r.e. Ingenieurgesellschaft (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber für alle Leistungen im Bereich der industriellen Hydrotechnik und Ökosystemrestaurierung. Gegenstand der Verträge sind insbesondere die Planung, Genehmigungsbegleitung und Bauüberwachung von Flussgebietsumgestaltungen, Wasserückhalteanlagen sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung von Auen- und Gewässerökosystemen.
Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), soweit diese anwendbar ist. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), insbesondere der §§ 78 bis 80 (Hochwasserschutz, Gewässerunterhaltung, Ausbau).
- Erstellung von hydraulischen Modellen und Machbarkeitsstudien
- Einreichung von wasserrechtlichen Genehmigungsanträgen
- Bauüberwachung und Qualitätssicherung vor Ort
- Dokumentation der ökologischen Wirksamkeit nach Abschluss der Maßnahme
Der Auftragnehmer haftet für Mängel seiner Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vertraglich vereinbarten Honoraranspruch beschränkt, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Planung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere:
- amtliche Geodaten und Flurkarten
- Ergebnisse von Boden- und Grundwasseruntersuchungen
- Angaben zu bestehenden Rechten und Lasten (z. B. Wasserrechte, Dienstbarkeiten)
Der Auftraggeber trägt die Kosten für erforderliche Genehmigungsverfahren und externe Gutachten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Verzögerungen durch unvollständige oder verspätete Angaben des Auftraggebers verschieben sich die Fristen entsprechend.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der schriftlichen Honorarvereinbarung. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten die Mindestsätze der HOAI für die Leistungsphasen 1 bis 9 (Grundlagenermittlung bis Objektbetreuung).
Abschlagszahlungen werden nach erbrachten Leistungsphasen fällig. Die Schlussrechnung erfolgt nach Abnahme der vollständigen Leistung. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die weitere Bearbeitung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
5. Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet für Mängel seiner Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt fünf Jahre ab Abnahme der Leistung, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertraglich vereinbarten Honoraranspruch begrenzt.
Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz gilt die gesetzliche Haftung.
6. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Planungsunterlagen, Berechnungen, Gutachten und Zeichnungen bleiben dessen geistiges Eigentum. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Bei Zuwiderhandlung steht dem Auftragnehmer eine angemessene Vergütung nach den HOAI-Sätzen zu.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Dies gilt insbesondere für technische Zeichnungen, hydraulische Berechnungen und Standortdaten.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist (z. B. an Genehmigungsbehörden).
8. Änderungen und Anpassungen der Bedingungen
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder technischer Entwicklungen erforderlich wird. Der Auftraggeber wird über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert.
Widerspricht der Auftraggeber einer Änderung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die bisherigen Bedingungen fort. Bei laufenden Projekten bleiben die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Bedingungen maßgeblich.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers in Mannheim.
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Für Fragen zu diesen Bedingungen oder zu laufenden Projekten erreichen Sie uns unter der Adresse Schreinerstraße 5, per E-Mail an info@buffalorestore.com oder telefonisch unter +49 621 865 9902.